Bis spätestens 30. Juni 2028 muss jede Kommune in Deutschland einen Wärmeplan vorlegen. Das regelt das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG). Die Gemeinde Forstern hat bereits im letzten Jahr den Auftrag zur Erstellung des Kommunalen Wärmeplans vergeben um möglichst schnell Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, den 18.03.2025 wurden nun die ersten Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung für Forstern vorgestellt.
Die Präsentation finden Sie hier.